Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Bachleite West" - Auslegung
Bekanntmachung
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 10.06.2024 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Bachleite West“ aufzustellen.
Die Planungsfläche befindet sich nördlich der Ortsstraße „Bachleite“ und südlich-östlich der Bestandsbebauung der Ortschaft Thalham. und umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 1688 der Gemarkung Frammering. Der Umgriff kann dem hier hinterlegten Lageplan entnommen werden.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung liegt gem. § 34 Abs. 6 i.V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 und Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beim Stadtbauamt, vor Zimmer 113, Marienplatz 2 in der Zeit
vom 12.07.2024 bis 12.08.2024 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen sowie die Planung zu erörtern und sich dazu zu äußern.
Hinweise:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Die Änderung des Bebauungsplanes wird im sog. vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wird deshalb abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.