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Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 12 - Landau Nord-West / Südlich DGF 3

    Bekanntmachung

    Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in seiner Sitzung vom 12.09.2024 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Deckblatt Nr. 12 zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Neugliederung der baulichen Entwicklung südlich der Kreisstraße DGF 3 zwischen der Weidenstraße und der Bestandsbebauung im Baugebiet Gansmühlstraße.

    Die Planungsfläche umfasst die Flurnummern 1449/8, 1449/18, 1466, 1467, 1468, 1469/T, 1470/T, 1471/T1471/2/T, 1472/T, 1473/2 T und 1482/3 T der Gemarkung Landau a.d.Isar.

    Der Umgriff kann dem hier hinterlegten Lageplan (farbig dargestellt) entnommen werden.

    Der Entwurf des Deckblatts Nr. 12 mit Begründung hängt gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch beim Stadtbauamt, vor Zimmer 113, Marienplatz 2, in der Zeit bis einschließlich 08.11.2024
    während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus. Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen sowie die Planung zu erörtern und sich dazu zu äußern.

    Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Flächennutzungsplandeckblatt unberücksichtigt bleiben. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

    Den Vorentwurf zum Flächennutzungsplandeckblatt Nr. 12 können Sie hier einsehen.

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