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Änderung des Bebauungsplans "Fichtheim Dorfplatz" mit Deckblatt Nr. 1 - Auslegung

    Bekanntmachung

    Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 07.10.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Fichtheim Dorfplatz“ in mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern.
    Gegenstand der Änderung ist die Anpassung der Baugrenzen und Baulinien auf Parzelle 3. Der Umgriff der Planung kann dem hier hinterlegten Lageplan entnommen werden.

    Der Entwurf des Deckblatts mit Begründung ist gem. § 13 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit vom 11.10.2024 bis 11.11.2024 hier einsehbar:

    Der Planentwurf hängt auch vor dem Stadtbauamt, Zimmer 113, Marienplatz 2 während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme aus.

    Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Stellungnahmen elektronisch, schriftlich oder zu den allgemeinen Dienstzeiten auch zur Niederschrift abzugeben.

    Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Deckblatt unberücksichtigt bleiben.

    Hinweise:

    Da es sich um eine Deckblattänderung handelt, welche im vereinfachten Verfahren aufgestellt wird, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen.

    Datenschutz:
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

    Landau a.d.Isar, den 11.10.2024

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