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Änderung der Einbeziehungssatzung "Bachleite West" mit Deckblatt Nr. 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung

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Bekanntmachung

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Landau a.d.Isar hat in der Sitzung vom 22.05.2025 beschlossen, die Einbeziehungs-satzung „Bachleite West“ mit Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Gegenstand der Änderung ist u.a. die Anpassung der Baugrenzen.

Die Planungsfläche befindet sich nördlich der Ortsstraße „Bachleite“ und südlich-östlich der Bestandsbebauung der Ortschaft Thalham. und umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 1688 der Gemarkung Frammering. Der Umgriff kann dem hier hinterlegten Lageplan entnommen werden.

Der Entwurf des Deckblatts mit Begründung ist gem. § 34 Abs. 6 i.V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 und Satz 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Internet unter https://www.landau-isar.de/buergerservice-politik/service/amtliche-bekanntmachungen und beim Stadtbauamt, vor Zimmer 113, Marienplatz 2 in der Zeit vom 04.06.2025 bis 04.07.2025 während der allgemeinen Dienstzeiten einsehbar.

Während dieses Zeitraums besteht die Gelegenheit, Bedenken und Anregungen vorzutragen sowie die Planung zu erörtern und sich schriftlich oder elektronisch
(Bauleitplanung@landau-isar.de) dazu zu äußern.

Hinweise:

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im sog. vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung, dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 abgesehen wird deshalb abgesehen (§ 13 Abs. 3 BauGB).

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Den Entwurf des Deckblatts können Sie hier einsehen.

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