Jugendarbeit; Inanspruchnahme von Angeboten
Junge Menschen können Angebote der Jungendarbeit in Anspruch nehmen.
Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 14.12.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)