Geschlechtsangabe und Vornamensführung; Abgabe der Erklärung
Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag abweicht, können die Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens beim Standesamt erklären.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 04.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)