Ortsrecht
Montag, 23.03.2009
Obdachlosenunterkünfte
Satzung zur
Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
die Benutzung von Obdachlosenunterkünften
Auf Grund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Landau a.d.Isar folgende Satzung:
§ 1
Die Gebührensatzung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften i.d.F. vom 21.11.2001 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
„§ 2 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe
(2) Die Benutzungsgebühren werden je Quadratmeter Wohnfläche und Kalender-monat wie folgt festgesetzt:
Hauptstraße 70 2,50 €
Hauptstraße 72 3,00 €
Zusätzlich werden Betriebskosten nach Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.“
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Landau a.d.Isar, 23.03.2009
Stadt Landau a.d.Isar
gez.
Brunner
1. Bürgermeister
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