Ortsrecht

Montag, 23.03.2009

Obdachlosenunterkünfte

Satzung zur

Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über
die Benutzung von Obdachlosenunterkünften

 

 

 

Auf Grund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Stadt Landau a.d.Isar folgende Satzung:

 

 

 

§ 1

 

Die Gebührensatzung der Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften i.d.F. vom 21.11.2001 wird wie folgt geändert:

 

 

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

 

 

§ 2 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

 

(2) Die Benutzungsgebühren werden je Quadratmeter Wohnfläche und Kalender-monat wie folgt festgesetzt:

 

                   Hauptstraße 70                     2,50 €

 

                   Hauptstraße 72                     3,00 €

 

Zusätzlich werden Betriebskosten nach Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung (II. BV) in der jeweils geltenden Fassung erhoben.“

 

 

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

 

Landau a.d.Isar, 23.03.2009

 

Stadt Landau a.d.Isar

gez. 

 

Brunner

1. Bürgermeister

Zurück zur Übersicht.