Haushalt

Mittwoch, 17.03.2010

Haushaltsplan 2010

Der Vorbericht ist gemäß § 2 Abs. 2 KommHV dem Haushaltsplan beizufügen. Nach § 3 KommHV soll der Vorbericht einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft geben und stellt damit eine wichtige Information sowohl für Stadtratsmitglieder, die über die Aufstellung des Haushaltsplanes zu entscheiden haben, als auch für Gemeindebürger, die die Haushaltssatzung mit Anlagen einsehen wollen, dar.

 

Haushalt Vorbericht 2010

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

 

 

 

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